Öffentliche Bekanntmachungen
Der Zweckverband Hochwasserschutz Schlichem hat in seiner Verbandssatzung geregelt, dass öffentliche Bekanntmachungen über die dafür vorgesehenen Organe der einzelnen Mitgliedskommunen zu erfolgen haben. An dieser Stelle erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes nachrichtlich. Hierzu zählen insbesondere die Haushaltssatzung nach Verabschiedung in der Verbandsversammlung oder auch andere öffentliche Mitteilungen wie beispielsweise Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen, die der Verband vorzunehmen hat.